ANDERNACH. In der letzten Sitzung des HFA wurde zum Thema Gebühren für Sondernutzung beraten. Hierbei geht es um die Erlaubnis und Gebührenerhebung für Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen seitens der Stadt.

Gemeint ist damit beispielsweise das Aufstellen einer Außenbestuhlung oder Werbe- und Warenständer, die im öffentlichen Raum stehen. Geplant war – nachdem die Gebühren schon für die Jahre 2020 und 2021 erlassen wurde – eine Erleichterung bis März 2022 zu genehmigen. Aufgrund eines Antrags der SPD Fraktion wurde die Beschlussvorlage dahingehend abgeändert, dass diese Gebühren für Gastronomen und Einzelhändler bis Ende 2022 erlassen werden. „Wichtig war es uns, den Andernacher Einzelhandel und die Gastronomie zu fördern und in der schwierigen Corona Phase zu unterstützen.“, betonte Dr. Jens Groh, SPD-Fraktionsvorsitzender im Andernacher Stadtrat.

Weitere Pressemeldungen